Thema: „Erste Hilfe“
Für Jeden gilt: „Unterlassene Hilfeleistung“, Strafgesetzbuch (StGB) § 323c. In Deutschland ist jeder Mensch rechtlich dazu verpflichtet anderen Menschen in Not zu helfen, sofern er sich oder andere nicht unzumutbar…
Für Jeden gilt: „Unterlassene Hilfeleistung“, Strafgesetzbuch (StGB) § 323c. In Deutschland ist jeder Mensch rechtlich dazu verpflichtet anderen Menschen in Not zu helfen, sofern er sich oder andere nicht unzumutbar…