Lebensversicherer müssen bereits gezahlte Gebühren zurückzahlen
Lebensversicherer müssen ihren Kunden bei vorzeitiger Kündigung bereits gezahlte Gebühren zurückzahlen. Separate Vereinbarungen, die diese Rückzahlung verhindern sollen, sind nach einem Urteil des Landesgerichts Rostock (Az: 10 0137/10) unwirksam. Darauf…
