Trotz Auffahrunfall
Wenn sich nach dem Zusammenstoß zweier Fahrzeuge die Unfallursache nicht eindeutig klären lässt, müssen sich die Unfallgegner den Schaden teilen. (Oberlandesgericht Hamm Az: 6 U 305/09)
Wenn sich nach dem Zusammenstoß zweier Fahrzeuge die Unfallursache nicht eindeutig klären lässt, müssen sich die Unfallgegner den Schaden teilen. (Oberlandesgericht Hamm Az: 6 U 305/09)