Kontoauszüge aus dem Jahr 2005
Bankkunden können Kontoauszüge aus 2005 oder früheren Jahren jetzt getrost wegschmeißen. Zwar sollten die Belege nicht voreilig entsorgt werden, warnt der Bundesverband deutscher Banken. Es gäbe keine grundsätzliche Aufbewahrungspflicht. Daher…
