Bei Urlaubsreisen Bescheinigung für Arzneimittel muss ins Gepäck
Ist ein Urlauber unterwegs auf betäubungsmittelhaltige Arzneimittel angewiesen, braucht er bei Reisen in die Schengen-Mitgliedsstaaten eine ärztliche Bescheinigung. Diese muss von der zuständigen Landesgesundheitsbehörde beglaubigt sein. Darauf weist die Bundesopiumstelle…
