Krankenkasse muss auch Außergewöhnliches zahlen
Krankenkassen müssen unter Umständen auch die Kosten für außergewöhnliche Medikamente übernehmen. Das entschied das Bayerische Sozialgericht (Az: L 5 KR 102/13), wie die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltsvereins mitteilt. Dies…
