Kontoauszüge aus dem Jahr 2005
Bankkunden können Kontoauszüge aus 2005 oder früheren Jahren jetzt getrost wegschmeißen. Zwar sollten die Belege nicht voreilig entsorgt werden, warnt der Bundesverband deutscher Banken. Es gäbe keine grundsätzliche Aufbewahrungspflicht. Daher richten sich Verbraucher am Besten nach der für Zahlungen gültigen Verjährungsfrist von 3 Jahren: So lassen sich wichtige Zahlungen – der Möbelkauf oder die Überweisung…