Ehegatten dürfen vor der Geburt eines Kindes die Steuerklasse wechseln, um ein höheres Kindergeld zu beziehen. Das hat das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen jetzt in zwei Urteilen erstmals entschieden. Ein Steuerklassenwechsel sei vor Geburt eines Kindes zulässig, um das Nettoeinkommen und das danach berechnete Elterngeld zu erhöhen, urteilte der Senat. „Hätte“ der Gesetzgeber den Steuerklassenwechsel ausschließen wollen, hätte er dies im Gesetz bestimmen können“, hieß es in der Begründung. Den Eltern könne daher kein Rechtsmissbrauch vorgeworfen werden, wenn sie eine legale steuerrechtliche Gestaltungsmöglichkeit nutzen. (Az: L 13 EG 40/08 und L 13 EG 51/08). Die Entscheidungen sind noch nicht endgültig, weil das Gericht in beiden Fällen die Revision zum Bundessozialgericht zugelassen hat.
Quelle: Die Welt Monat, 26.01.2009