Ab dem 1. August 2011 können Bundesbürger höhere Kosten für einen berufsbedingten Umzug von der Steuer absetzen. Denn auch der Pauschbetrag steigt für Singles auf 641,00 Euro (bisher 636,00 Euro) und für verheiratete Paare 1.283 Euro (bisher 1.271 Euro). Ziehen Kinder oder weitere Familienangehörige mit um, können für diese Personen je 283,00 Euro (bisher 280,00 Euro) angesetzt werden.
Quelle: Die Welt – 01. August 2011