Die Wahl der Steuerklasse ist eine Wissenschaft für sich: Singles ohne Kinder gehören in die Klasse I, mit Kinder in die Klasse II. Verheiratete Paare können wählen: IV/IV ist sinnvoll, wenn beide Partner gleich viel verdienen. Die Kombination III/V rechnet sich, wenn einer deutlich mehr Geld nach Hause bringt. Werdende Eltern sollten sich überlegen, wer zu Hause bleibt.
„Derjenige sollte vorher die Steuerklasse III wählen“, sagt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine. Antje Ruthenberg, Steuerberaterin bei Ecovis in Potsdam gibt zu bedenken: „Ein Wechsel der Steuerklasse für die Erhöhung des Anspruchs auf Elterngeld ist ab 2013 nur noch sinnvoll, wenn dies sieben Monate vor der Geburt erfolgt.
Quelle: Die Welt – Mittwoch, den 03. April 2013