Fondsanleger müssen sich nicht vor einer Pleite ihres Anbieters fürchten. Das Geld der Anleger sei „geschützt“, erklärt die Initiative der „Finanzwissen für alle“ der Fondsgesellschaften. Das Fondsvermögen werde als Sondervermögen getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft verwaltet und gehe nicht in die Konkursmasse mit ein. Damit unterschieden sich Fonds von anderen Anlageprodukten, wie beispielsweise Unternehmensanleihen. Bei Anleihen gingen Sparer ein sogenanntes Emittentenrisiko ein. Melde der Emittent – also der Herausgeber – solcher Papiere Konkurs an, gingen die Anleger in der Regel leer aus. Fonds dagegen seinen konkurssicher, denn das Geld der Sparer werde auf Sperrkonten bzw. in Sperrdepots verwahrt,
Quelle: Die Welt – 24. Januar 2011