Sportler können den Besuch im Fitnessstudio unter Umständen von der Steuer absetzen. Voraussetzung dafür sei ein amtsärztliches Attest, erläutert die Steuerberaterkammer Rheinland-Pfalz. Außerdem müsse das Training im Fitnessstudio nach genauer Einzelverordnung von einer für Heilkunde zugelassene Person angeleitet werden – nicht alle Fitnesstrainer verfügen über diese Zulassung.
Das Finanzamt erkennt den Angaben nach aber nur Trainingseinheiten an, die nicht schon von der Krankenkasse übernommen werden. Steuerzahler müssten daher immer erst eine Kostenübernahme bei der Krankenkasse beantragen, bevor sie sich an das Finanzamt wenden.
Quelle: Die Welt – 08. November 2011