Anleger müssen das Beratungsprotokoll ihrer Bank oder ihres Finanzberaters nicht unterschreiben und sie sollten sich dazu auch nicht drängen lassen. Nur der Anlageberater sei gesetzlich verpflichtet, seine Unterschrift darunter zu setzen. Immer wieder wird versuchten unseriöse Berater, ihr eigenes Haftungsrisiko zu verringern, indem sie Kunden auffordern. das Protokoll zu unterschreiben, sagt Sylivia Beckerle, Finanzexpertin der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Verbraucher brauchen die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben oder den Empfang bestimmter Unterlagen nicht zu bestätigen. Banken, Sparkassen und Wertpapierdienstleister müssen seit Januar 2010 über jede Anlageberatung ein Protokoll anfertigen und dem Kunden vor Vertragsabschluss aushändigen.
Quelle: Die Welt – 24. Januar 2011