Erbschaftsteuer muss nicht nur bei Immobilien, Wertpapieren oder Bargeld bezahlt werden. Auch auf Leistungen aus Lebensversicherungen wird sie fällig. Die Steuerbelastung lässt sich oft vorher reduzieren, erklärt Anita Kating, Steuerreferentin beim Bund der Steuerzahler in Berlin. Sie sei weitgehend unbekannt. Versichert beispielsweise die Ehefrau das Leben ihres Mannes selbst und zahlt sie die Versicherungsprämien ein, liegt beim Tod des Ehepartners kein erbschaftsteuerpflichtiger Erwerb vor. In diesem Fall erhält die Frau die Versicherungssumme aufgrund eines selbst abgeschlossenen Vertrages und nicht aufgrund des Vertrages des ihres Partners. Es fallen dann keine Erbschaftssteuern an. Nichteheliche Lebensgemeinschaften können von diesem Modell genauso profitieren.
Quelle: Die Welt – 27. Juli 2010