Verbraucher sollten sich nicht von zweifelhaften Mahnschreiben einschüchtern lassen. Nie aus Panik sofort das Geld überweisen, sondern immer erst prüfen, ob die Forderung überhaupt berechtigt ist, rät die Verbraucherzentrale in Rheinlad-Pfalz. Sei die Mahnung unberechtigt, sollten Betroffene mit einem schriftlichen Widerruf per Einschreiben reagieren.
Quelle: Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz
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