Hat ein Mieter oder Hausbesitzer den Verdacht, sein Stromverbrauch sei zu hoch berechnet worden, kann er eine Kontrolle des Stromzählers verlangen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen hin. Der zuständige Energieversorger muss dann eine staatlich anerkannte Prüfstelle einschalten, beispielsweise ein Eichamt. Diese prüfe die Messgenauigkeit des Gerätes. Allerdings ergebe die Prüfung in den meisten Fällen, dass der Stromzähler korrekt arbeite, warnt die Verbraucherzentrale. Dann muss der Mieter oder der Auftraggeber die Kosten der Kontrolle in Höhe von 100 bis 150 Euro tragen. Wird eine festgelegte Fehlgrenze überschritten, zahlt der Stromversorger. Stromzähler müssen laut Gesetz in regelmäßigen Abständen nachgeeicht werden. Die Eichung des sogenannten Ferrariszählers, des häufigsten Zählermodells in den Haushalten, habe eine Gültigkeitsdauer von 16 Jahren.
Quelle: Die Welt – 26. Juni 2011