Mieter müssen beim Ablesen des Stromzählers nicht zu Hause sein. „Wer zu den angekündigten Termin nicht kann, sollte sich mit seinem Versorger in Verbindung setzen“, rät Thomas Hannemann von der Arbeitsgemeinschaft Miet- und Immobilienrecht des Deutschen Anwaltvereins in Berlin. Dann könne ein neuer Terminvereinbart werden. Möglich sei auch, dass der Versorger den Kunden auffordere, den Zähler selbst abzulesen und dem Unternehmen die Werte über Internet oder eine Postkarte zu übermitteln. Akzeptiere ein Energieunternehmen ein solches Vorgehen, sei es auch gestattet, zum Ablesetermin einen Zettel mit dem Zählerstand an der Wohnungstür zu hinterlassen.
Quelle: Die Welt – 28. Februar 2011