Studenten, die ein Zweitstudium absolvieren, können Fahrtkosten zur Uni jetzt komplett von der Steuer absetzen. Das hat der Bundesfinanzhof entschieden. Bislang waren die Fahrten beschränkt als Werbungskosten absetzbar. Das bedeutete, die Höhe der Pauschale lag bei 0,30 Cent pro Entfernungskilometer. Studenten, die noch kein Einkommen haben, können ebenfalls von dieser Regelung profitieren: Sie müssen dafür beim Finanzamt einen Antrag auf Verlustfeststellung einreichen.
Quelle: Die Welt – Mittwoch, den 03. April 2013