Pflegende Angehörige genießen bei Unfällen während der Betreuung Versicherungsschutz. Versicherungsbeiträge brauchen sie dafür nicht zu bezahlen, erklärt Stefan Boltz von der Deutschen Gesetzlichen Unfallbehörde in Berlin. Denn die Kosten für die Versicherung eines pflegenden Angehörigen trage jeweils die Gemeinde. diese beitragsfreie Unfallversicherung trete allerdings nur ein, wenn die Betreuung nicht entlohnt wird und in der häuslichen Umgebung des Bedürftigen stattfindet. Versichert seien Arbeits- und Wegeunfälle, die während oder wegen der Hilfeleistungen passieren. Gleiches gilt für Berufskrankheiten. zu den Hilfeleistungen zählen die Unterstützung bei der Körperpflege, der Ernährung, alltäglichen Bewegug oder im Haushalt. Kommt es zu einem Unfall, übernimmt die Gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für die Behandlung, die berufliche und soziale Rehabilitation, sowie Geldleistungen, etwa Verletztengeld oder Hinterbliebenenrente. Der Verletzte sollte dem behandelnden Arzt aber sofort sagen, dass ihm der Unfall während der Pflege eines Angehörigen zugestoßen ist.
Quelle: „Die Welt“ – Mittwoch den 14. November 2012