Gesetzlich Krankenversicherte müssen die Praxisgebühr von 10 Euro beim Arzt nicht immer entrichten. Die Gebühr entfalle zum Beispiel, wenn Patienten ausschließlich eine reine Vorsorgeleistung wie eine Krebsfrüherkennungsuntersuchung Krebsfrüherkennungsuntersuchung in Anspruch nehmen, erläutert Selma Lindner von der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland (UPD) in Rostock. Auch wer allein wegen einer sogenannten Individuellen Gesundheitsleistung (IGEL) in der Praxis ist, muss die 10 Euro nicht bezahlen. Eine IGEL ist zum Beispiel eine Eignungsuntersuchung und wird grundsätzlich nicht von der Krankenkasse übernommen.
Quelle: Die Welt – 02. September 2011
Anmerkung: Die gesetzlich verordnete Praxisgebühr wurde zurückgenommen (28.10.2014)