Hausbesitzer können die Kosten für Reparaturen an ihren Wasserleitungen von der Steuer absetzen. Das gilt allerdings nicht für die Kosten, die nur durch die Überprüfung der Leitungen entstanden sind. Diese werden nicht als haushaltsnahe Handkerkerleistungen anerkannt und entsprechen nicht bei der Steuererklärung berücksichtigt. Darauf weist der Eigentümerschutz-Gemeinschaft Haus & Grund hin. Sowohl Kosten für die Prüfung als auch für die Sanierung von Abwasserkanälen können Hausbesitzer bei der staatlichen KfW-Bank beantragen, erläutert die Organisation. Grundstückseigentümer sind verpflichtet, Abwasserleitungen, die auf ihrem Grundstück verlaufen, regelmäßig auf ihrer Dichte hin zu prüfen.
Quelle: Die Welt – 11. Oktober 2010