Hochwasserschäden müssen Betroffene ihrer Versicherung melden. Und sie müssen nachweisen, dass das Wasser tatsächlich die Ursache dafür war. Deshalb sollten sie beschädigte Gegenstände nicht sofort wegwerfen, sondern besser erst einmal zur Seite räumen, rät Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). „Wenn man in seinem Aufräumungswahn alles schon wegschmeißt, hat man natürlich ein Problem.“ Können die Schäden nicht unrepariert bleiben, sollten der Besitzer sie fotografieren oder filmen. Nachbarn könnten als Zeugen dienen.
Quelle: Die Welt – Montag, den 03. Juni 2013