Bei Zinserträgen aus Bausparverträgen wurde in sogenannten Bagatellfällen bisher kein Kapitalertragssteuerabzug vorgenommen. Wenn die Verzinsung unter einem Prozent oder unter 10 Euro im Jahr betrug, waren die Erträge nicht steuerpflichtig, erläutert der Bund der Steuerzahler. Diese Regelung gilt mit der Einführung der Abgeltungssteuer nicht mehr. Wer seit Jahresbeginn, also einen Abgeltungssteuerabzug auf die Erträge aus Bausparverträgen vermeiden möchte, muss der Bank für diese Erträge eine entsprechende Freistellungsbescheinigung erteilen
Quelle: Die Welt – Montag, den 19. Januar 2009