Wenn nach dem Umzug am neuen Standort kein DSL verfügbar ist, kann der Vertrag außerordentlich gekündigt werden. Weißt die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt in Halle hin. Viele Anbieter zeigen sich nicht kulant und bestehen auf die Erfüllung des Laufzeitvertrages, egal ob die Leistung erbracht werden kann oder nicht. Oft wird auch eine Abstandszahlung angeboten, gegen die der Verbraucher aus dem Vertrag entlassen wird. Deshalb sollten die Betroffenen gut überlegen, ob das finanzielle Prozessrisiko nicht höher liegt, als eine angebotene Abstandssumme oder das Zahlen einer Grundgebühr bis zum Vertragsende. Die besten Klagechancen bestehen nach Auffassung der Verbraucherzentrale, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses noch nicht bekannt war, dass während der Vertragslaufzeit ein Umzug ansteht und der Umzug berufsbedingt oder aus dringenden familiären Gründen erforderlich ist.
Quelle: Die Welt – 15. August 2010