Scheckheftgepflegte Autos müssen nach einem Unfall nicht in eine freie Werkstatt repariert werden. Wenn das Auto 15 Jahre lang ausschließlich in einer Markenwerkstatt gewartet und repariert wurde, dürfe der Versicherer nicht Kunden in eine günstigere Werkstatt schicken, sagt Jörg Elsner, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Die Versicherung müsse in diesen Fällen die Kosten einer Markenwerkstatt erstatten. Gleiches gelte für Fahrzeuge, die jünger als drei Jahre seien. Kunden müssen allerdings bei älteren Autos in der Lage sein, die regelmäßige Pflege und Wartung des Wagens der Markenwerkstatt zu beweisen, sagt Elsner. Dazu müssten etwa Reparaturrechnungen der Vertragswerkstatt und das lückenlos gefüllte Serviceheft vorgelegt werden können. Aber auch wenn das Auto nicht jahrelang in der Markenwerkstatt gewartet wurde, darf die Versicherung nur dann auf einer preiswerteren freien Werkstatt bestehen, wenn diese für den Kunden mühelos und ohne „Weiteres“ erreichbar sei, sagt Elsner. „Das heißt, die freie Werkstatt darf nicht viel weiter entfernt als die Markenwerkstatt sein.“
Quelle: Die Welt – 07.Februar 2011