Infoblätter von Versicherungen entsprechen nach Einschätzung der Verbraucherzentrale Sachsen oft nicht den gesetzlichen Anforderungen. Seit dem vergangenen Sommer müssen Versicherer bei Abschlüssen den Kunden ein Blatt mit genau definierten Informationen über den Versicherungsvertrag aushändigen. Wer nur ein unzureichendes Produktinformationsblatt erhalten hat, kann den Versicherungsvertrag widerrufen. Die Verbraucherzentrale hat vor allem Produktinformationen für die Altersvorsorge überprüft. Einzelne Versicherer würden mit allgemeinen Infoblättern gleich über mehrere Tarife informieren. Das Verbraucher den für sie gültigen Tarif erst heraussuchen müssten, sei aber unzulässig. Auch gesetzlich vorgeschriebene Angaben über die Höhe der Prämie in Euro seien nicht in allen Informationsblättern enthalten. Zudem gäbe es bei den Modellrechnungen Mängel. Die Widerrufsfrist für einen Versicherungsvertrag beginnt erst nach Aushändigung eines korrekten Produktionsformationsblattes. Eine nicht den gesetzlichen Vorgaben entsprechende Produktinformation setze die Frist nicht in Gang, betonen die Verbraucherschützer. Wer übereilt einen Vertrag unterzeichnet habe, könne eine unzureichende Produktinformation möglicherweise zum Ausstieg aus dem Vertrag nutzen.
Quelle: Die Welt Montag, 19.Januar 2009