Geringe Steuernachforderungen sind nicht rechtens. Erst bei Beträgen von 10 Euro und mehr dürfe die Einkommensteuer neu festgesetzt werden, erklärt der Verband der Lohnsteuerhilfe (NVL). Das sei in der Kleinbetragsverordnung so geregelt. Steuerzahler sollten daher Einspruch beim Finanzamt einlegen, wenn im Steuerbescheid weniger als 10 Euro gefordert wird. Hintergrund ist die derzeit laufende Prüfung der Steuerbescheide von Rentnern. Verglichen werden die angegebenen Renten und die Kontrollmitteilungen der Rentenkassen. Nicht selten kommt es laut NVL dabei zu Abweichungen. Eine Änderung des Steuerbescheides sei jedoch nur berechtigt, wenn Kosten und Nutzen des Verwaltungsaufwands in einer vernünftigen Relation stehen.
Quelle: Die Welt – 18. März 2011