Vollkaskoschutz auch bei strittigem Unfallhergang
Die Vollkaskoversicherung muss auch für einen nicht sicher nachgewiesenen Wildunfall zahlen. Nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamm geht der Vollkaskoschutz nur verloren, wenn ein Unfall nachweislich vorgetäuscht wird, nicht aber wenn die Unfallsituation strittig bleibt. Auf das Urteil weist der Deutsche Anwaltsverein hin. Der Fahrer eines Oberklassenwagens war nach eigenen Angaben nach der Kollision mit…