Solidaritätszuschlag und das Bundesverfassungsgericht
Nach dem Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts gegen den Solidaritätszuschlag rät der Bund der Steuerzahler den Bürgern zum Einspruch gegen ihren Steuerbescheid. Beim zuständigen Finanzamt sollte demnach für das laufende Steuerjahr Widerspruch eingelegt werden – aber auch für das Jahr 2007 und 2008, sofern Bürger für diese Jahre erst kürzlich oder bislang noch keinen Bescheid erhalten…