Ein Mandant hat wegen falscher Beratung seines Anwalts keinen Anspruch auf Schmerzensgeld. Das geht aus einem Urteil des Bundesgerichtshofes in Karlsruhe hervor, über das die Fachzeitschrift „BGH-Report“ (Heft 21/2009) berichtet. Eine Ausnahme sei z.B. nur der Fall, dass der Mandant wegen anwaltlicher Fehler in Haft genommen wird (Az: IX ZR 88/08). In diesem Fall hielt eine Frau ihrem Anwalt vor, sie in einer versicherungsrechtlichen Frage falsch beraten zu haben. Er habe fälschlicherweise behauptet, ihre Versicherung müsse für einen Brandschaden nicht aufkommen. Dadurch habe sie nicht nur finanzielle Verluste erlitten. Diese Sache habe sie auch nervlich mitgenommen. Die Bundesrichter winkten ab: Der Auftrag eines Anwaltes sei nicht auf die Förderung der Gesundheit des Mandanten gerichtet. Daher fehle auch bei einer Verletzung dieses Auftrages für Schmerzensgeldansprüche regelmäßig die rechtliche Grundlage.
Quelle: Die Welt – 17. Dezember 2009