Teilkasko übernimmt keine Vandalismus-Schäden
Die Teilkaskoversicherung muss nicht für Vandalismus-Schäden aufkommen. Das berichtet die „Monatsschrift für Deutsches Recht“ unter Berufung auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe. Nach dem Richterspruch gilt dies auch, wenn der Täter aus Wut über einen erfolglosen Diebstahlversuch, das Fahrzeug beschädigt hat (Az: IV ZR 248/08). Das Gericht wies damit die Zahlungsklage eines Motorrollerhalters…