Reiseabbruchversicherung zahlt auch Entschädigung
Urlauber mit einer Reiseabbruchversicherung bekommen im Schadensfall nicht nur die Kosten für die vorzeitige Beendigung der Reise erstattet. Ihnen steht auch eine Entschädigung für nicht in Anspruch genommene Reiseleistung zu. Das hat das Landesgericht Düsseldorf entschieden (Az: 11 O 40/12). Über das Urteil berichtet die Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift „ReiseRecht aktuell“. In dem…
