BGH bestätigt Schutz vor Werbeanrufen
Der im europäischen Maßstab hohe Schutz der deutschen Verbraucher vor unerwünschten Werbeanrufen ist rechtsmäßig. Er verstößt nicht gegen die Vorgaben des EU-Rechts, wie der BGH mit einem am Freitag bekanntgegebenen Urteil entschied. (Az: I ZR 165/09). Damit unterlag die AOK für Sachsen und Thüringen, die AOK plus im Streit mit der Verbraucherzentrale Sachsen. In einem…
