Frage nach Schwangerschaft ist auch bei Kurzzeit-Job tabu
In einem Vorstellungsgespräch müssen Frauen dem Arbeitgeber nicht sagen, dass sie schwanger sind. Das gilt auch dann, wenn sie sich als Schwangere auf eine Schwangerschaftsvertretung bewerben. Über diese Konstellation hat das Landesarbeitsgericht Köln zu entscheiden. Auf das Urteil (Az: 6 Sa 641/12) weist der Deutsche anwaltsverein hin. In diesem Fall hatte sich eine Rechtsanwaltsfachangestellte auf…