Geoutet
– Kurz notiert –
Ihr habt schon bestimmt bemerkt, dass sich im Moment wenig auf meiner Website verändert. Seit Längerem befinde ich mich in einer Klinik und mein Aufenthalt wird sich noch bis Ende November hinziehen. Ich werde versuchen, zumindest Eure Post zu beantworten.
Habt Dank für Eure Geduld!

Unterhaltsleistungen an einem Ex-Ehepartner kann der Steuerzahler in der Abrechnung mit dem Finanzamt geltend machen. Jedoch nur, wenn die unterhalts-beziehende Person dem zustimmt. Dann ist eine Abschreibung bis zu einer Höhe von 13.805 Euro als Sonderausgabe möglich.