Teilkasko & Diebstahl von Gegenständen aus Autos
Eine Teilkasko-Versicherung muss unter Umständen für Diebstahlschäden am Auto aufkommen. Das gelte auch in Fällen, in denen es der Dieb nicht auf das Fahrzeug, sondern auf einen Gegenstand im Wagen. Das geht aus einem Urteil des Amtsgerichts München hervor (Az: 223 C 6889/09). In dem Fall klagte ein Mann nach einem Diebstahl gegen seine Versicherung.…
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