Waschanlagenbesitzer haften nicht
Der Betreiber einer Waschanlage haftet nicht für grobes Fehlverhalten des Kunden. Das berichtet die in Köln erscheinende „Monatsschrift für Deutsches Recht“ (Heft 23/2010) unter Berufung auf ein Urteil des Landesgerichts Krefeld (Az: 1 S 23/10). Vor Gericht war der Fall eines Autofahrers verhandelt worden, der beim Einfahren in eine Waschanlage die Führungsschiene verfehlt hatte und…
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