Tod oder Leben
Der große Prozess (1955-1957) Anklage wegen fahrlässiger Tötung und Freispruch mit endgültigem Heilverbot Am 4. März 1955 erhob die Staatsanwaltschaft erneut Anklage gegen Bruno Gröning. Wiederum wurde ihm zur Last gelegt, gegen das Heilpraktikergesetz verstoßen zu haben. In einem weiteren Anklagepunkt wurde er der fahrlässigen Tötung in einem Fall bezichtigt. Gröning widerspricht unterstelltem Heilungsversprechen und…
Details