Doppeltes Bußgeld
Eine knappe Kasse schützt vor Strafe nicht – das gilt auch im Straßenverkehr. „Wirtschaftlich nur eingeschränkt leistungsfähige Personen“ wie Sozialhilfeempfänger müssen nach Verkehrsverstößen ebenfalls mit der üblichen Strafe rechnen. (Oberlandesgericht Koblenz Az: 2 SsBs 20/10). Demnach müssen Verkehrsteilnehmer bei mehrfachen Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung stets mit einer Bußgeld-Verdopplung rechnen. Im verhandelten Fall hatte ein Autofahrer mit einem…