Kosten für verfallene Optionsscheine anrechnen
Anschaffungskosten für verfallene Optionsscheine sind als Werbungskosten abziehbar. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) jetzt klar gestellt (Az: XI R 50/09), wie der Bund der Steuerzahler mitteilt. Die Rechtsprechung erging allerdings zur alten Rechtslage vor der Einführung der Abgeltungssteuer. Für Fälle ab dem 01. Januar 2009 darf sie nach einer Entscheidung des Bundesfinanzministeriums nicht angewendet werden.…