Deutsches Kündigungsrecht gilt nicht
Mitarbeiter in den deutschen Filialen ausländischer Unternehmer genießen nicht automatisch den deutschen Kündigungsschutz. Das geht aus dem Urteil des Arbeitsgerichts Frankfurt hervor (Az: 7 Ca 9882/09). Dem 57 Jahre alten Arbeitnehmer war von der Londoner Zentrale eines Telekommunikationsunternehmens wegen mehrfachen Verfehlens der Umsatzziele ordentlich gekündigt worden. Dies sei aber kein wichtiger Grund nach dem Kündigungsschutzgesetz,…