Wegeunfall
Verunglücken Arbeitnehmer bei Umwegen und Zwischenstopps auf dem Weg zur Arbeit, sind sie nicht von der gesetzlichen Unfallversicherung geschützt. Darauf weist der Bundesverband der Rentenberater in Köln unter Berufung auf zwei neue Urteile des Bundessozialgerichts in Kassel hin. Der Versicherungsschutz ende beim Abbiegen vom Arbeitsweg und bestehe erst wieder ab dem Einbiegen auf die Straße,…