Lag der Autoschlüssel in einer Jacke im Auto, muss das bei einem Diebstahl nicht unbedingt den Versicherungsschutz kosten. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgericht Celle hervor, über das die Fachzeitschrift „Recht udn Schaden“ (Heft 4/2010) berichtete. Der Vorwurf der Fahrlässigkeit sei nicht berechtigt, wenn der Fahrer den Schlüssel unbewusst zurückgelassen hat (Az: 8 u 188/08).
Quelle: Die Welt – 31. Mai 2010