Farbschmierereien im Treppenhaus eines Mietshauses sind kein Mangel, entschied das Landgericht Berlin (Az: 63 S 619/09) – auch wenn sie bei Einzug des Mieters noch nicht vorhanden waren. Ein Mieter hat demnach keinen Anspruch darauf, dass der Vermieter die Graffiti entfernt. Eine Ausnahme gilt nur dann, wenn die Räume zu repräsentativen Zwecken angemietet wurden.
Quelle: Die Welt – 18. November 2010