Wird eine Wohnung modernisiert, können ältere oder behinderte Mieter für eine Übergangszeit in eine Seniorenresidenz ziehen. Der Vermieter müsse hierfür die Kosten übernehmen, erklärt der Deutsche Mieterbund unter Berufung auf ein Urteil des Landesgerichts Hamburg. (Az: 307 S 145/10). In dem Fall führte der Vermieter grundlegende Modernisierungsarbeiten in einer Wohnung durch. Der Mieter war aufgrund eines Schlaganfalls auf einen Rollstuhl und einem ambulanten Pflegedienst angewiesen. Daher zog er für die Dauer der Arbeiten in eine Seniorenresidenz. Er verlangte die Zahlungen der heimkosten von seinem Vermieter. Zu Recht, wie das Landgericht entschied. Der Vermieter müsse die Kosten in angemessenem Umfang ersetzen. Weitergehende Ansprüche stünden dem Mieter aber nicht zu. Schließlich dürfe er von dem Umzug in die Seniorenresidenz in finanzieller Hinsicht nicht profitieren.
Quelle: Die Welt – 14. Steptember 2011