Wer einen Gebrauchtwagen aus privater Hand kaufen will und während er Probefahrt beschädigt, haftet selbst dafür. Selbst wenn es für den Wagen eine Kfz-Vollkaskoversicherung gibt, zahlt der Interessent zumindest sie Selbstbeteiligung und die Höherstufung des Versicherungsnehmers. Für diese Kosten kommt auch meist die private Haftpflichtversicherung des Verursachers auf, warnt der TÜV Nord. Es ist ratsam, vor der Fahrt alle Einzelheiten mit dem Verkäufer schriftlich festzuhalten. Auch bereits bestehende Schäden sollten vermerkt werden. Autokäufer sollten nie eine Probefahrt mit einem Fahrzeug machen, das nicht versichert ist. Händlerfahrzeuge haben in der Regel eine amtliche Zulassung und ein rotes Kennzeichen speziell für Probefahrten.
Quelle: Die Welt – Montag den 03. Juni 2013