Autofahrer müssen nicht tatenlos zusehen, wie ihr Wagen wegen Falschparkens abgeschleppt wird. In solchen Fällen dürfen sie vom Abschleppdienst verlangen, dass er ihren Wagen an Ort und Stelle wieder aushändigt. Das gilt auch, wenn das Auto schon am Haken hängt. So hätten Autofahrer einen Anspruch auf die Herausgabe ihres Besitzes, wenn sie dafür sorgen, dass die Störung des Verkehrs behoben wird. Allerdings muss das Abladen des Wagens ohne Beeinträchtigung des Verkehrs erfolgen. Teuer wird es für den Falschparker ohnehin: Ihm würde auf jeden Fall die An- und Abfahrt des Abschleppers in Rechnung gestellt. Dazu kommen noch die Geldbuße und die Verwaltungskosten.
Quelle: Die Welt – Montag den 09.02.2009