Bei Betrugsverdacht darf Versicherung observieren. Verbraucher sollten ehrlich zu ihrer Versicherung sein, denn im Zweifel müssen sie damit rechnen, observiert zu werden. Wenn der Verdacht auf Versicherungsbetrug besteht, sei eine solche Maßnahme durchaus zulässig und verhältnismäßig, hat das Oberlandesgericht Köln entschieden (Az: 20 U 98/12). In dem verhandelten Fall hatte sich ein Mann bei einem Motorradunfall schwer verletzt und hat seitdem Leistungen aus einer Berufsunfallversicherung bezogen. Selbst Jahre danach plagten dem Versicherten unter anderem Schmerzen im Rücken und Beinen und zudem klagt er über mangelnde Belastbarkeit. Allerdings kursierten im Internet Berichte über mehrere Motorradrennen, an denen der Versicherte teilgenommen hatte. Deshalb ließ die Versicherung ihren berufsunfähigen Kunden observieren. Dabei stellte sich heraus, dass der Mann gar nicht so gesundheitlich eingeschränkt war, wie angegeben. Die Versicherung stellte ihre Leistungen daher ein. Dagegen versuchte der Kunde vorzugehen – allerdings ohne Erfolg.
Quelle: Die Welt – Montag, den 17. Juni 2013