Die absolute Fahruntüchtigkeit eines Autofahrers bei einem Unfall kann den Versicherungsschutz kosten. Das berichtet die Fachzeitschrift „Recht und Schaden“ unter Berufung auf einen Beschluss des Oberlandesgerichts Stuttgart. Das Gericht gab damit einer Versicherung Recht, die sich geweigert hatte, die Reparaturkosten zu übernehmen (Az: 7 U 102/10). In dem Fall hatte sich ein Autofahrer mit 1,29 Promille ans Steuer gesetzt und einen Unfall verursacht. Die Versicherung verweigerte ihm darauf jeglichen Schutz. Das OLG sah dies als berechtigt an, denn der Autofahrer habe sich derart grob fahrlässig verhalten und wegen der hohen Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer eine so schwere Verkehrsstraftat begangen, dass in diesen Fällen kein Versicherungsschutz mehr bestehe.
Quelle: Die Welt – 14. September 2011