Getränke im Plastikbecher sind kein Reisemangel
Getränke nur aus dem Plastikbecher: Manche Pauschalurlauber mag das aufregen – Geld zurück vom Veranstalter bekommt er aber dafür nicht. Das hat das Amtsgericht Duisburg entschieden (Az: 53 C 4617/09). Getränke können „ohne Weiteres aus Plastikbecher zu sich genommen werden, ohne das damit eine geschmackliche oder sonstige Beeinträchtigung verbunden wäre“, stellte das Gericht fest. In…