Eine Reise mit Politikern ist steuerlich kein Freizeitvergnügen. Unternehmer, die im Gefolge einer politischen Wirtschaftsdelegation mitreisen, können daher im „Regelfall“ die Kosten als Betriebsausgaben geltend machen, heißt es in einem Urteil des Bundesfinanzhofs (BfH) in München (Az: VIII R 32/07).
Quelle: Die Welt – 14. Juni 2010